Luzerner haben ihre Freiheit wieder
Endlich ist die Pandemie in Luzern vorbei. Versammlungen bis 10’000 Personen werden in Luzern toleriert. Es spielt keine Rolle mehr, wie viele Personen sich versammeln, die Polizei greift nicht ein um nicht zu provozieren und die Situation nicht zu verschlimmern. In Luzern braucht es wohl auch keine Bewilligung für eine Veranstaltung mit 10’000 Personen. So feierten nach dem Cupsieg auf der Luzerner Allmend 10’000 Fussballfans mit viel Feuerwerk und noch mehr Bier. Die Stimmung war ausgelassen und wurde von den Fussballspielern auf dem Balkon der Messe Luzern noch angeheizt. Ironischerweise ist in der Messe Luzern auch das Impfzentrum untergebracht. Da das Coronavirus in Luzern angeblich nicht mehr existiert, kann dieses Zentrum wieder geschlossen werden. Alle, die sich impfen lassen wollten, sind geimpft. Die Leuchtenstadt ist 101% coronafrei und sämtliche Corona-Regeln werden heute Abend um 23.99 Uhr aufgehoben.
Luzerner Polizeivorsteher Paul Winiker schwingt die Siegesfahne für die Versammlungsfreiheit
Die Staatsanwalt leitet keine Strafverfahren ein
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, können Sie Personen auf Facebook anonym beschimpfen und beleidigen. Die Staatsanwaltschaft Zürich leitet bei Persönlichkeitsverletzungen nie ein Strafverfahren ein, solange diese anonym geäussert worden ist. Die Staatsanwältin Susanne Hirschi begründet dies damit, dass es zwischen den USA und der Schweiz kein Rechtshilfeabkommen in Strafsachen gibt.
Im Falle eines Strafbefehls: Einsprache erheben
Sollten Sie tatsächlich einen Strafbefehl erhalten haben, müssen Sie unbedingt Einsprache erheben. Gerade im Kanton Aargau ist es oft so, dass ein Strafbefehl von einem gewöhnlichen Bezirksamtmann ausgestellt wird. Diese haben kein juristisches Studium abgeschlossen und können nicht vor Gericht gehen. Wenn Sie den Strafbefehl also anfechten, wird dieser von einem Gericht wieder annulliert. Der von Pius Suter ausgestellte Strafbefehl wurde vom Bezirksgericht für ungültig erklärt, da der Bezirksamtmann nicht einmal vor Gericht auftreten konnte.
Ausnahme: Gefährdung der Sicherheit von Menschen ist strafbar
Sie können Personen auf Facebook anonym beleidigen und beschimpfen, wie Sie möchten – Straffreiheit ist Ihnen garantiert. Strafbefehle können Sie vor einem Gericht annullieren lassen. Was Sie aber auf keinen Fall machen dürfen, ist die Sicherheit von Menschen zu gefährden. Das ist nicht nur verwerflich, sondern zu Recht strafbar. Registrieren Sie also niemals eine Marken-Domain. Das Gefährdet die Sicherheit von Menschen und/oder Gefährdet die öffentliche Ordnung. Die Staatsanwältin Sandra Schweingruber erkannte in der Domain sunline.ch einen schlimmen Straftatbestand und setzte alle Macht der Staatsanwaltschaft ein um diesem gefährlichen Treiben ein Ende zu setzen.